BVfK-Wochenendticker 10. Juni 2017

 aktuell - anspruchsvoll - authentisch

    - exklusiv für BVfK-Mitglieder -

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Ran an die Daten, denn wer die Daten nutzt, steigert die Erträge!

 

Hyundai  äußert sich zur Garantiebeschränkung.

BVfK: Hyundai muss Irritationen beseitigen.

 

Mitgliedervorteile: Santander - Reparatursonderzinsprogramm 

- Verlängerung der "Yes We Care"- Aktion

 

Unabhängigkeitserklärung Teil 24: Sind Sie Up2Date?

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: „Das Geräusch im Ohr“  LG Münster: Geräusche im siebten Gang begründen keinen Anspruch auf Rückabwicklung

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

wer die Daten hat, hat die Macht! Wenn ich jedoch auf den Speicher unseres Hauses gehen und mir die Unmenge von Ordnern mit Daten anschauen, die dort mindestens zehn Jahre auf eine eventuelle Besichtigung vom Finanzamt warten, drängt sich allerdings ein anderer Eindruck auf.

Wenn ich mit Frau Siri spreche, WhatsApp oder Twitter nutze, verlassen meine Daten gleichzeitig und unkontrolliert meine mit Ausnahme des Finanzamts gut kontrollierbare Sphäre.

Doch was machen Apple und Google mit meinen unzähligen Daten? Jedenfalls fordern Sie keine Steuern nach und das ist möglicherweise einer der Gründe, warum wir recht sorglos sind.

Wenn wir nichts merken, bedeutet das jedoch nicht, dass nichts geschieht - es geschieht sehr viel, allerdings sehr leise.

"Ohnmächtige Wut" ist die zentrale Wahrnehmung des BVfK, die immer wieder festzustellen ist, wenn Händler das Diktat der Kfz-Internetbörsen schmerzhaft spüren und sich wundern, dass König-Kunde womöglich ausgedient hat.

Oder haben wir es hier mit einen Ausdruck von Überheblichkeit durch Fehleinschätzung zu tun, deren Folgen wir durch Boykott, Demonstrationen und gerichtliche Maßnahmen korrigieren können?

Jahrelange Beobachtung und gründliche Prüfung der Situation führen zur Erkenntnis, dass diese erschreckende Machtlosigkeit mit solchen klassischen Mitteln wohl kaum wirksam bekämpft werden kann.

Diese deprimierende Analyse führt beim BVfK allerdings nicht zur Untätigkeit. Daher haben wir vor einem Jahr eine große Kampagne mit dem Titel "Unabhängigkeitserklärung" ins Leben gerufen. Sie folgt mit hohem Aufwand dem Ziel der digitalen Machtrückgewinnung zu Gunsten der BVfK-Mitglieder.

Marcel Manthey berichtet Ihnen nicht nur jedes Wochenende über die vielen Zimmer und unzähligen Ecken, die das digitale Haus, in dem wir uns befinden, bietet, sondern hilft auch mit beim konstruktiven Ausbau.

Damit sind die beiden wesentlichen Aufgabenbereiche des BVfK-IT-Teams beschrieben: Informieren und Aufklären sowie Konstruieren und Bauen.

Informieren müssen wir uns natürlich auch selbst und das ist am vergangenen Donnerstag in einer mehrstündigen Sitzung mithilfe von Thomas Stenzel, GF von www.carobserver.de geschehen.

Eigentlich dürften wir Herrn Stenzel eher unfreundlich begegnen, denn er hat bei genauer Betrachtung eine digitale Lösung entwickelt, welche in der Lage ist, den eigentlich in Stein gemeißelten, aus einem u.a. aus großer Erfahrung gespeisten Bauchgefühl entstehenden Kompetenzvorsprung freier Gebrauchtwagenhändler gegenüber den Gebrauchtwagensabteilungen großer Autohäuser zu kompensieren.

Kurz gesagt: Die aus unzähligen Wahrnehmungen regelmäßig mit hoher Geschwindigkeit gebildeten Entscheidungen können technisch unterstützt, wenn nicht gar gänzlich getroffen werden. Dies geschieht durch die intelligente Aufbereitung und Auswertung von Abermillionen von Daten in einer Art und Weise, dass jeder Händler die Macht über die Daten zur Optimierung seiner Vorteile erlangen kann.

Gut und schön wird man sagen und sich fragen: Wie hilft mir das weiter?

Der Verkaufsprozess eines Autos und beginnt mit der Findung des richtigen Preises und der werblichen Platzierung in den richtigen Medien. Ist dies erledigt, klingelt idealerweise das Telefon und kurz darauf ist das Geschäft gemacht.

Oder nagen dann nicht Zweifel an der womöglich zu niedrigen Preisfindung? Hätte man nicht mehr erzielen können? Oder ist es umgekehrt: Das Schmuckstück droht eckige Räder zu bekommen? Was habe ich falsch gemacht? Beim Einkauf war ich doch noch der Günstigste im Netz. Hat sich da etwa der Markt unbemerkt verändert, da z.B. eine Leasinggesellschaft eine große Flotte konkurrierender Fahrzeuge auf den Markt geworfen hat? Und das ausgerechnet noch vor meiner eigenen Haustür!

Das alles verspricht CarObserver zu erkennen und datenmäßig so aufzubereiten, dass der Händler weder am Anfang möglichen Gewinn, noch am Ende nach unzähligen Standdtagen das halbe Auto verschenken muss.

Das Ganze nennt man bei Stenzels Firma in Hamm „Margen-Optimierung“ und wir sehen Anlass genug, uns das einmal genauer anzuschauen.

Das wiederum nach dem Motto: Ran an die Daten, denn wer die Daten hat, hat die Macht und wer die Macht hat, verdient Geld und darauf läuft am Ende alles hinaus, wenn wir Ihnen zurufen:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Hyundai  äußert sich zur Garantiebeschränkung.

BVfK: Hyundai muss Irritationen beseitigen.

Hyundai stellt in einem Schreiben vom 12. Mai 2017 an den BVfK klar, dass Garantiebeschränkungen nicht für EU-Neuwagenvermittlungen, sowie für Fahrzeuge, die vor dem 01.03.2017 verkauft wurden gelten. Darüber hinaus sollten auch Querlieferungen zwischen Vertragshändlern nicht betroffen sein.

Der BVfK antwortet am 9. Juni 2017: „…Ihr Unternehmen und unser Verband scheinen dahingehend übereinzustimmen, dass Äußerungen Ihres Unternehmens  zur Verunsicherung bei Kunden und freien Händler geführt haben, da viele fälschlicherweise glauben, dass nunmehr für Hyundai-(EU-)Neuwagen, die von freien Vermittlern und Händlern angeboten werden, keine Hyundai-Neuwagengarantie mehr gewährt wird und dies nicht nur nach Auffassung des BVfK unzutreffend ist. Richtig ist, dass auch solche so genannten EU-Neuwagen weiterhin von der Garantie umfasst sein müssen, die von freien Händlern für einen Endkunden vermittelt oder vermittelnd verkauft werden…“

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Mitgliedervorteile: Santander - Reparatursonderzinsprogramm 

 Reparatursonderzinsprogramm 0,00% ab 09.06.2017

Momente, in denen Ihre Kunden Geld für die Reparatur ihres Fahrzeugs in die Hand nehmen müssen, sind oft weniger erfreulich..

Nehmen Sie einen Teil dieser Last von den Schultern Ihrer Kunden – das schafft nicht nur zufriedene Kunden sondern stärkt auch Ihre Bindung und bietet Ihnen ein lukratives Zusatzgeschäft.

Die Vorteile im Überblick:

• Steigerung von Verkäufen und Erträgen

• Kundenwünsche können flexibel erfüllt werden

• Sie schafft zufriedene Kunden, stärkt die Kundenbindung und vermeidet Abwanderung

• Bietet Ihnen ein lukratives Zusatzgeschäft

Generieren Sie zusätzlichen Umsatz für Ihr Unternehmen mit den Zusatzprodukten der Santander Consumer Bank und nutzen Sie unser aktuelles Programmhighlight:

Reparatursonderzinsprogramm 0,00% ab 09.06.2017

• 0,00% (Festzins)

• 12-24 Monate LZ Linear

• inkl. 20€ Stückprovision bei Abrechnung

• keine RSV-Pflicht

 Sprechen Sie Ihren Händlerbetreuer an.


Verlängerung der "Yes We Care"- Aktion

Santander Sonderkonditionen

"Yes we Care! 2017 Plus"

Auf Grund des großen Erfolges hat die Santander Consumer Bank sich  entschlossen, die Sonderkonditionen des zweiten Quartals für BVfK-Partner bis zum 31.8.2017 zu verlängern.

Details finden Sie in Ihrem Mitgliederbereich: >>> https://www.bvfk.de/mein-bvfk/sonderangebote-santander/  

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Bild links: Marcel Manthey, Koordination BVfK-DIGITAL

Unabhängigkeitserklärung Teil 24: Sind Sie Up2Date?

Ihre Seite läuft seit Jahren und wurde ehedem nicht mehr großartig geändert. Nach dem Motto "Never change a running System". Doch was, wenn Ihre Kunden plötzlich nur noch eine Fehlermeldung sehen, oder die Seite gehackt wurde? Spätestens dann muss man handeln - denken Sie? Falsch! Proaktiv ist hier der bessere Weg. 

Was ist geschehen?

Das verwendete Content-Management-System wurde seit der Erstellung Ihrer Internetseite nicht mehr aktualisiert. Die Internet-Ganoven sind ständig auf der Suche nach Sicherheitslücken in den Systemen und finden diese auch. Plötzlich wird Ihre Seite zum Verteilen von Spams, Viren oder anderer Schadsoftware genutzt.

Jeder CMS-Anbieter stellt Sicherheitsupdates zur Verfügung, die diese Lücken wieder schließen. Dieses Thema sollte man ernst nehmen, da es recht teuer und mühsam werden kann, wenn der Wurm einmal drin ist. 

Sprechen Sie mit Ihrem Administrator oder gerne auch uns, wir helfen Ihnen gern weiter und sorgen für die richtigen Maßnahmen oder Kontakte. 

Viel Erfolg im Netz!

Ihr Marcel Manthey

Kontakt unter: m.manthey@bvfk.de

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Bild rechts: Fast ausnahmslos "Blech-Juristen" beim Autorechtstag 2017. Dialoge und Kompetenz, von der die BVfK-Mitglieder profitieren.

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

„Das Geräusch im Ohr“ 

LG Münster: Geräusche im siebten Gang begründen keinen Anspruch auf Rückabwicklung

Das LG Münster hat mit seinem Urteil vom 15.11.2016 klargestellt, dass minimale Geräusche im siebten Gang eines Fahrzeugs den Grundtatbestand der Mangelhaftigkeit nicht erfüllen und erst Recht keinen erheblichen Sachmangel, als Voraussetzung für einen Rücktritt, begründen.

In dem zugrunde liegenden Fall erwarb der Käufer von einem KfZ-Händler einen neuen Audi Q3. 12 Monate später reklamierte der Käufer dass bei eingelegtem 7. Gang und einer Geschwindigkeit von ca. 70 km/h merkwürdige Geräusche auftreten würden. Er machte bei dem Verkäufer Gewährleistungsansprüche geltend, die von diesem vollumfänglich zurückgewiesen wurden.

In dem darauffolgenden Prozess wurde ein Sachverständiger mit der Begutachtung des Fahrzeugs beauftragt. Für diesen waren es jedoch „fahrzeugspezifische Geräusche“ die nur bei leichter Beschleunigung bei einem Drehzahlbereich von ca. 1400 wahrnehmbar seien. Einen technischen Defekt konnte der Gutachter aber nicht feststellen. Daraufhin wies der mit dem Fall betraute Richter die Rücktrittsklage nach eigener Hörprobe ab. 

 (LG Münster, Urt. v. 15.11.2016, Az. 15 O 152/15)

BVfK Anmerkung:

Die Entscheidung des LG Münster ist insoweit begrüßenswert, da andere Gerichte die Mangelhaftigkeit in vergleichbaren Fällen bejaht haben. Insofern stützt das LG Münster die hiesige Auffassung, dass Geräusche an einem Fahrzeug grundsätzlich normal sind und nicht jedes Geräusch einen Sachmangel darstellt. Da dem juristischen Laien die Bewertung von Fahrzeuggeräuschen im Einzelfall eher schwer fallen dürfte, empfehlen wir bei vergleichbaren Sachverhalten die BVfK-Rechtsabteilung zu kontaktieren.

Moritz Groß

BVfK-Rechtsabteilung

 

Rückfragen immer gerne an:    rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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